Datenverarbeitungsanlage gemäss Art. 147 Abs. 2 StGB schuldig gemacht (vgl. zur Abgrenzung zwischen Art. 146 StGB und Art. 147 StGB das zur Publikation vorgesehene Urteil des Bundesgerichts 6B_831/2023 vom 24. April 2024 E. 4.9). Die Staatsanwaltschaft hat es unterlassen, Abklärungen bezüglich der Frage vorzunehmen, welche Bestellvorgänge durchgängig vollautomatisiert erfolgt sind und welche nicht. Auch wenn allgemein bekannt ist, dass die Bestellvorgänge auf Online-Plattformen durchgehend automatisiert ablaufen, so kann dies vorliegend hinsichtlich des Versands der auf Rechnung bestellten Waren nicht leichthin - 34 -