6.4) und einer Eckgarnitur im Wert von Fr. 1'179.00 (Dossier 6.2), zumal sich die jeweiligen Bestellwerte deutlich unter dem Wert von Fr. 2'200.00 gemäss der obgenannten Rechtsprechung befunden haben. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass sich mit der starken Verlagerung herkömmlicher Angebote von Ladengeschäften ins Internet auch die Ansicht darüber, was ein «Alltagsgeschäft» ist, verändert hat. Mithin handelt es sich bei allen vom Beschuldigten bestellten Waren um - 32 -