Insofern der Beschuldigte geltend macht, selbst nicht sämtliche Bestellungen getätigt zu haben, sondern vorbringt, es hätten weitere Personen Bestellungen aufgegeben (Plädoyer der Berufungsverhandlung, S. 10 ff.), ist ihm entgegenzuhalten, dass er einen Brief an B._____ geschrieben hat, worin er festhält, dass sie bei den Bestellbetrügen nicht mitgewirkt habe (UA act. 1076). In einem Brief an die Staatsanwaltschaft bedankt er sich sodann, dass die Staatsanwaltschaft seinen an B._____ gerichteten Brief beschlagnahmt hat und er als Beweismittel dienen könne (UA act. 1084).