Das Geständnis steht sodann im Einklang mit dem Ermittlungsergebnis: So ist betreffend das iPad, welches der Beschuldigte anlässlich seiner Inhaftierung am 7. Januar 2021 mit sich geführt hat, ein Entsiegelungsverfahren durchgeführt worden. Auf dem iPad konnten diverse Aufnahmen von neuwertigen Kleidern und Schuhen gesichtet werden, die für einen Verkauf vorbereitet worden sind (UA act. 772 ff.).