Überzeugungskraft entfalten die Beweismittel danach einzig im Umfang ihrer inneren Autorität. Sind die Angaben glaubhaft, kann die Verurteilung auf diese auch dann gestützt werden, wenn eine Person ihr Aussageverhalten während des Prozesses geändert - 27 - hat, z.B. im Falle eines widerrufenen Geständnisses. Wie das Geständnis ist dann auch der Widerruf frei zu würdigen. Das Geständnis ist wie jedes andere Beweismittel zu überprüfen. Für dessen Glaubhaftigkeit sind vor allem die Einzelheiten des Tathergangs relevant (Urteil des Bundesgerichts 6B_576/2020 vom 18. März 2022 E. 3.3).