Weiter gestand der Beschuldigte auch ein, Waren auf tutti.ch verkauft zu haben, wobei er das Geld erhalten, die Ware jedoch nicht verschickt habe (UA act. 278.82). Mit Schreiben vom 4. April 2022 teilte der damalige amtliche Verteidiger mit, dass der Beschuldigte sämtliche Aussagen anlässlich der Schlusseinvernahme und der delegierten polizeilichen Einvernahme vom 24. August 2021 zurückziehe und widerrufe (GA act. 90). Im Schreiben sind keine Gründe für den Widerruf genannt.