verschiedene Lieferadressen getätigt worden seien, hätten mehrere Personen Bestellungen aufgegeben. Weiter sei unklar, wer die Bestellungen getätigt habe, da auch Freunde Zugang zu seinem E-Mail- Account gehabt hätten. Zudem seien gewisse Bestellungen an Adressen geliefert worden, als er gar nicht an dieser Adresse wohnhaft gewesen sei (Plädoyer der Berufungsverhandlung, S. 10 f.).