Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen (Dossier 6.33 und 6.34), in Verwendung falscher Personendaten Sneakers auf tutti.ch zum Verkauf angeboten zu haben, obwohl er nicht beabsichtigt habe, diese zu liefern. J._____ und K._____ hätten den Kaufpreis mittels TWINT-Überweisung zu Handen des Beschuldigten bezahlt. Der Beschuldigte habe weder die Ware geliefert noch den Kaufpreis erstattet, wodurch er einen Vermögensschaden von Fr. 258.00 verursacht habe. Dieser Betrag würde in einer Gesamtbetrachtung einen namhaften Beitrag an seinen Lebensunterhalt darstellen.