54]) und maximal Fr. 49'184.80 verursacht habe. Der Beschuldigte habe beabsichtigt, zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 7. Januar 2021 neben der Sozialhilfe Waren mit einem Marktwert von Fr. 5'587.30 pro Monat zu erwirtschaften, was gemessen an seinem legalen Einkommen von (aufgerundet) Fr. 1'700.00 Sozialhilfe pro Monat einen namhaften Beitrag an seine Lebenshaltungskosten darstellen würde. Der Beschuldigte wäre bereit gewesen, weitere von der Art der ihm vorgeworfenen Bestellungen zu tätigen, so sich ihm die Gelegenheit dazu geboten hätte.