Um nicht aufzufliegen, habe er vereinzelt unterschiedliche Telefonnummern, E-Mail- Adressen und Aliasnamen verwendet. Der Beschuldigte habe rund die Hälfte der bestellten Waren erhalten, wodurch er im Tatzeitraum von zwei Jahren einen Vermögensschaden von mindestens Fr. 13'860.55 (Deliktssumme bestellter Ware mit Liefernachweis [UA act. 54]) und maximal Fr. 49'184.80 verursacht habe.