10. 10.1. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 15 im Wesentlichen vorgeworfen (Dossiers 6.1 bis 6.32), im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 7. Januar 2021 bei diversen Online-Händlern zahlreiche Artikel bestellt zu haben. Als Sozialhilfeempfänger habe er bereits im Zeitpunkt der Bestellungen gewusst, dass er die bestellten Waren nicht bezahlen könne und nicht bezahlen werde. Er habe die Online-Händler durch das Vorgaukeln seiner Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit arglistig getäuscht. Um nicht aufzufliegen, habe er vereinzelt unterschiedliche Telefonnummern, E-Mail- Adressen und Aliasnamen verwendet.