Der Deliktsbetrag von 5'848.45 liegt zwar leicht über dem Grenzwert von Fr. 3'000.00, bis zu welchem stets von einem leichten Fall auszugehen ist, jedoch deutlich unter dem Grenzwert von Fr. 36'000.00, ab welchem die Bejahung eines leichten Falls grundsätzlich ausscheidet. Der unrechtmässige Bezug belief sich auf vier Monate und war damit von kurzer Dauer. Der Beschuldigte hat es unterlassen, die Wohnungskündigung dem Regionalen Sozialdienst zu melden. Zudem hat er seiner zuständigen Sozialarbeiterin anlässlich eines Telefongesprächs Mitte September 2020 auf explizite Nachfrage erklärt, er sei nach wie vor Mieter der Wohnung.