Er habe nur gesagt, dass er sie schlagen werde, wenn sie laut werde (UA act. 1687). Er habe ein- bis zweimal geäussert, dass er sie schlagen werde, es sei aber schon lange her (UA act. 1688). Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte sie schliesslich wieder aus, der Beschuldigte habe sie mehrfach geschlagen. Er habe sie bspw. geschlagen, wenn sie ihm kein Geld gegeben habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5).