Derartiges sage er fast täglich, weshalb sie Angst vor ihm habe (UA act. 1752). An der Einvernahme vom 11. Februar 2021 gab sie zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie ihre Mutter noch früher sehen könnte. Er habe ihr einmal mit dem Tod gedroht (UA act. 1762). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte sie aus, der Beschuldigte habe klar und deutlich gesagt, was er machen werde, nämlich sie früher zu ihrer Mutter in den Himmel schicken (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). Er habe sie mehrfach mit dem Tod bedroht (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5). Demgegenüber dementiert der Beschuldigte, ihr mit dem Tod gedroht zu haben (UA act. 278.11).