Auch anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 11. Februar 2021 sagte sie aus, der Beschuldigte habe ihr gedroht, ihr die Kinder wegzunehmen (UA act. 1759). Er drohe ihr täglich damit und mache dies persönlich, am Telefon oder via E-Mails (UA act. 1759). Seit sie nicht mehr mit ihm zusammen sein möchte, sage er, die Kinder seien im Falle einer Trennung seine (UA act. 1760). - 16 -