Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei freizusprechen (Berufungserklärung, S. 5). Er bestreitet, B._____ mit der Wegnahme der gemeinsamen Kinder gedroht zu haben. Zudem bringt er vor, die E-Mail- Nachrichten würden keine schweren Drohungen darstellen (Plädoyer der Berufungsverhandlung, S. 6 f.).