__ sei es damals psychisch nicht gut gegangen (Plädoyer der Berufungsverhandlung, S. 5). Damit lässt sich aber keine irrige Annahme einer Gefahrensituation begründen. Vielmehr ist es so, dass der Beschuldigte die Kinder sehen wollte, wofür ihm jedes Mittel recht gewesen ist. So hat er selbst ausgesagt, er habe B._____ jeden Morgen geschrieben, er wolle seine Kinder sehen. Auch am Morgen des 7. Januars 2021 habe er ihr geschrieben, dass er vorbeikommen und die Kinder sehen möchte. Er habe sodann an der Haustür geklopft und sei längere Zeit vor der Tür gestanden, weil er seine Töchter habe sehen wollen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 12).