über dieses auch nicht derart darüber verfügen, als würde es ihm allein gehören. Indem er es dennoch gegen den Willen von B._____ kaputt gemacht hat, hat er sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht. 5.3.3. Betreffend die angeklagte Sachbeschädigung, wonach der Beschuldigte die Wohnungstür zur Wohnung von B._____ aufgebrochen und dabei das Schliessblech und den Türrahmen als auch die Schlafzimmertür beschädigt habe, ist Folgendes festzuhalten: