Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei von diesem Vorwurf freizusprechen (Berufungserklärung, S. 5). Zur Begründung bringt er vor, er sei irrtümlich davon ausgegangen, ganz kurzzeitig in die Wohnung zurückkehren zu dürfen, um dort seine Kleidung zu holen (Plädoyer der Berufungsverhandlung, S. 4 f.).