3. Mit Berufungserklärung vom 9. März 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei – mit Ausnahme der mehrfachen Beschimpfung und der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Fahrt ohne gültigen Fahrausweis vom 17. Juni 2019), wofür er mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 4 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00 zu bestrafen sei – von Schuld und Strafe freizusprechen. Es sei ihm für den Freiheitsentzug eine Genugtuung von Fr. 200.00 pro Hafttag zzgl. 5% Verzugszins ab 7. Januar 2021 auszurichten und die Zivilklagen -6-