Gegenstand Gewerbsmässiger Betrug usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 16. Februar 2022 Anklage gegen den Beschuldigten. 2. Mit – berichtigtem – Urteil vom 12. Juli 2022 stellte das Bezirksgericht Kulm das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz für den Zeitraum vor dem 12. Juli 2019 (Dossier 3) ein und erkannte: