4. 4.1. Schliesslich richtet sich die Berufung des Beschuldigten auch gegen die Verfahrenskosten. Die Vorinstanz auferlegte dem Beschuldigten die Verfahrenskosten mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung und verpflichtete ihn zur Rückerstattung der an seinen Verteidiger zu bezahlenden Entschädigung, sobald dies seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlaubten.