von einem Tag [15. Juni 2022]) (Dispositiv-Ziff. 3 und 4) bzw. als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 3. August 2022, zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 13. September 2022 sowie zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 20. September 2022 zu 25 Tagessätzen Geldstrafe à Fr. 30.00, total Fr. 750.00 (Dispositiv-Ziff. 5.1), Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage (Dispo- sitiv-Ziff. 5.2). Die Verfahrenskosten wurden mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung dem Beschuldigten auferlegt (Dispositiv-Ziff. 6).