1.2. Das Bezirksgericht Aarau stellte das Verfahren mit Urteil vom 22. November 2022 betreffend üble Nachrede zum Nachteil des Zivil- und Strafklägers 2 (Dossier 4) ein. Vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs (Dossier 2) sprach es den Beschuldigten frei.