1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 27. Juli 2022 des Diebstahls und des Hausfriedensbruchs (Dossier 2), des Hausfriedensbruchs (Dossier 3), der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der mehrfachen üblen Nachrede sowie der mehrfachen Beschimpfung (Dossier 4) schuldig und bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 60.00, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe.