Weiter ist der Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung von 6.08 Stunden auf die effektive Dauer (inkl. Wegzeit) um 2.08 Stunden zu kürzen. Es ergibt sich nach dem Ausgeführten vor dem 1. Januar 2024 ein totaler Aufwand von 1.08 Stunden und nach dem 1. Januar 2024 ein Aufwand von 13.92 Stunden, bzw. gesamthaft von 15 Stunden. Die amtliche Verteidigerin ist von einem anwendbaren Regelstundenansatz von Fr. 240.00 ausgegangen. Der Stundenansatz für die amtliche Verteidigung richtet sich nach § 9 Abs. 3bis AnwT, wobei zu differenzieren ist, ob - 15 -