_ begeben hat, welche er monatlich besucht (vgl. Kurzbericht von G._____ vom 7. März 2024 und Austrittsbericht der Klinik H._____ vom 22. November 2023). Der Beschuldigte lässt sich somit auch ohne richterliche Anordnung bereits therapieren. Er nimmt gemäss eigenen Angaben auch die verordneten Psychopharmaka ein und wird regelmässig von der psychiatrischen Spitex besucht. Seither hat es keine Vorfälle mehr gegeben. Gemäss dem Austrittsbericht der Klinik H._____ hätten zudem zu keinem Zeitpunkt Hinweise auf eine Selbst- oder Fremdgefährdung bestanden. Weiter wurde im Zuge seines Auszugs in eine eigene Wohnung eine Vertretungsbeistandschaft installiert, was auf eine weitere Stabilisierung