Sodann ist die Rückfallgefahr gestützt auf die Ausführungen der Sachverständigen E._____ anlässlich der Berufungsverhandlung aktuell als lediglich moderat zu bezeichnen. Insbesondere habe sich die Rückfallgefahr gegenüber den Familienmitgliedern, welche bisher im Fokus der Aggression gestanden seien, durch den Auszug des Beschuldigten (vgl. dazu Protokoll Berufungsverhandlung S. 11 ff. und S. 3 und 8) reduziert. Für Aggressionen gegenüber Drittpersonen gibt es gemäss E.___