Die Staatsanwaltschaft hat anlässlich der Berufungsverhandlung gestützt auf die Ausführungen von E._____ sowie mehrere neue Vorfälle, zu denen im Jahr 2023 Polizeiberichte zu Häuslicher Gewalt erstellt worden sind (Vorfälle vom 14. Februar 2023 und 21. August 2023), die Anordnung einer stationären Massnahme, statt einer ambulanten, Massnahme beantragt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14 f., Plädoyer S. 2 ff.). - 10 -