__ auszugehen. Zudem hat er eingeräumt, sich nicht mehr genau erinnern zu können, dass es aber auch länger gewesen sein könne. Entsprechend den schlüssigen Aussagen von D._____ ist stattdessen nachvollziehbar, dass sie die Polizei nach etwa 30 Minuten angerufen hat. Es wäre auch lebensfremd, bei einem Einschliessen sofort die Polizei zu verständigen, ohne zu versuchen, den Träger des Schlüssels zum Öffnen der Türe zu bewegen. So haben die Familienangehörigen den Beschuldigten zunächst zum Öffnen der Tür bewegen wollen.