D._____ hat anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung ausgeführt, dass der Beschuldigte ihren Vater im Bad eingesperrt habe, als dieser mit einem stinkenden Mittel bzw. Javelwasser geputzt habe. Er, der Beschuldigte, sei dann in seinem Zimmer gewesen, dort habe er auch den Schlüssel gehabt. Der Vater habe die ganze Zeit gerufen, er solle wieder aufschliessen. Die Anwesenden hätten ihm immer wieder gesagt, er solle doch aufmachen, dies etwa 30 Minuten lang. Einmal habe der Beschuldigte sogar im Wohnzimmer etwas gegessen. Als er nach 30 Minuten noch nicht die Türe geöffnet habe, habe sie die Polizei angerufen. Der Beschuldigte habe der Polizei sodann den