Daraufhin sei der Beschuldigte zur Bestellung einer notwendigen Wahlverteidigung aufgefordert worden, dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen. Sodann sei am 16. Juni 2022 Rechtsanwalt Kunz als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden. Weiter macht der Beschuldigte geltend, dass die Aussagen des Zeugen C._____ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung nicht verwertbar seien, da dieser keinen Dolmetscher zur Verfügung gestellt bekommen habe und sich auf Deutsch nicht hinreichend verständigen könne (Berufungserklärung S. 4 ff.).