Er sei damit erkennbar psychisch nicht in der Lage gewesen, seine Verfahrensinteressen hinreichend wahrzunehmen. Die psychischen Probleme seien mehrfach in den Akten erwähnt worden, so auch im Polizeirapport der Kantonspolizei Aargau vom 9. Januar 2022. Er sei sodann am 16. Dezember 2021 ohne Verteidigung einvernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe erst nachträglich ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, in dem am 17. Mai 2022 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden sei. Daraufhin sei der Beschuldigte zur Bestellung einer notwendigen Wahlverteidigung aufgefordert worden, dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen.