_ habe in der Zeit, in der er eingesperrt gewesen sei, befürchtet, es könne ihm aufgrund der Dämpfe im fensterlosen Badezimmer schwindelig werden und er habe Angst gehabt. Der Beschuldigte habe gewusst, dass sich der Vater im Badezimmer befunden habe, dass er dort den Dämpfen des Javelwassers ausgesetzt gewesen sei und dass weder er sich selbst -4- habe befreien können noch die anderen Familienmitglieder einen Schlüssel gehabt hätten, um die Türe zu öffnen. Er habe gewollt, dass der Vater im Bad habe ausharren müssen, da er sich über ihn geärgert habe.