1.3. Mit Verfügung vom 20. März 2023 wurde der amtliche Verteidiger aufgefordert, die aktuelle und vollständige Adresse des Beschuldigten, an welche eine Vorladung zugestellt werden kann, mitzuteilen, sowie, wann er seit Durchführung der vorinstanzlichen Verhandlung und insbesondere nach Vorliegen des begründeten Urteils direkten Kontakt mit dem Beschuldigten gehabt habe, mit dem Beschuldigten das begründete vorinstanzliche Urteil habe besprechen und hinsichtlich eines allfälligen Berufungsverfahrens konkrete Instruktionen habe entgegennehmen können.