falscher Anschuldigung, schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Geldstrafe zuzüglich Verbindungsbusse zu bestrafen ist. Entsprechend diesem Ausgang des Berufungsverfahrens rechtfertigt es sich, dem Beschuldigten die Verfahrenskosten im Umfang von ¾ aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen.