Doppelbestrafung hinausliefe (Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweis auf Urteile 6B_510/2015 vom 25. August 2015 E. 1.4; 6B_325/2013 vom 13. Juni 2013 E. 3.2.3). Leicht strafmindernd ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte seine Falschaussage – wenn auch zu einem späten Zeitpunkt und deutlich nach einem Zeitpunkt, gemäss welchem eine Strafmilderung im Sinne von - 11 -