2.5.3. Im Ergebnis ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte anlässlich seiner Befragung als Auskunftsperson am 16. Januar 2021 sowie an seiner Befragung als Zeuge am 28. Januar 2021 wahrheitswidrig ausgesagt hat, die Brüder F._____ hätten G._____ mit dem Erschiessen gedroht.