Schliesslich ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Schwester des Beschuldigten, welche zum Vorfall vom 15. Januar 2021 ebenfalls als Auskunftsperson sowie als Zeugin ausgesagt und die Brüder F._____ im Untersuchungsverfahren ebenfalls der Drohung bezichtigt hat, anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. November 2021 gestanden hat, hinsichtlich -7-