Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten ist damit erstellt, dass sich seine Aussagen im Untersuchungsverfahren gegen die F._____-Brüder nicht mit jenen anlässlich der Gerichtsverhandlung in Einklang bringen lassen. Wie auch seine im parallel geführten Strafverfahren wegen desselben Tatvorhalts beschuldigte Schwester bleibt der Beschuldigte die Antwort schuldig, welche der beiden zu Protokoll gegebenen, sich diametral gegenüberstehenden Versionen denn nun letztlich der Wahrheit entsprechen soll. Auch die Gründe, weshalb er an der vorinstanzlichen Gerichtsverhandlung seine Aussagen revidiert hat, bleiben schleierhaft.