Mit seinen bisherigen, damit in Widerspruch stehenden Aussagen konfrontiert führte der Beschuldigte sodann aus, dass er damals vielleicht etwas wütend gewesen sei und die Dinge deshalb aus einer anderen Perspektive gesehen habe (UA act. 885 f.). Diese Erklärung gab er auch bei seiner Befragung als beschuldigte Person vom 4. Mai 2022, als er mit den Vorwürfen der falschen Anschuldigung und des falschen Zeugnisses konfrontiert wurde, zu Protokoll (UA act. 35).