Umstritten und zu prüfen ist, ob der Beschuldigte die Gebrüder F._____ am 16. bzw. 28. Januar 2021 wahrheitswidrig strafbarer Handlungen bezichtigt hat. 2.4. Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung (Art. 10 Abs. 2 StPO). Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für den -5-