In der Folge hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen die Gebrüder F._____ ein Strafverfahren wegen Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung sowie weiterer Vorwürfe eröffnet und die beiden für mehrere Wochen in Untersuchungshaft versetzt. Als der Beschuldigte an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 3. November 2021 zum fraglichen Vorfall als Zeuge befragt wurde, erklärte er, dass es entgegen seinen bisherigen Aussagen nicht zu Drohungen gegenüber G._____ gekommen sei. Mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 3. November 2021 wurden die Gebrüder F.___