01 389), was bei einem Gesamteinkommen des Beschuldigten von monatlich Fr. 3'303.50 (vgl. E. 5.4.4 hiervor) ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Der Beschuldigte hat anlässlich der Berufungsverhandlung erstmals ausgesagt, die mit B._____ - 27 -