Die drei Geräte im Clublokal M._____ erzielten Einzahlungen von summa summarum Fr. 89'690.00 bzw. abzüglich Kreditlöschungen einen Saldo von Fr. 40'094.60 (vgl. E. 4.5.1 hiervor). Insgesamt kann auch hier gerade noch von einem geringen Taterfolg ausgegangen werden. - 22 - Weiter ist festzustellen, dass die Art und Weise der Tatausführung über die blosse Erfüllung des Tatbestands – nämlich das Zurverfügungstellen der Spielbankenspiele ohne die dafür nötigen Konzessionen oder Bewilligungen – nicht hinausgegangen ist, was sich neutral auswirkt.