Sie begründet dies damit, der Beschuldigte sei auch im Zusammenhang mit der Widerhandlung im Clublokal M._____ als Haupttäter zu verurteilen, womit die für die Widerhandlung im Clublokal L._____ festgelegte Einsatzstrafe von 80 Tagessätze um 40 Tagessätze zu erhöhen sei (Berufungsbegründung S. 4 Rz. 7). Der Beschuldigte hat das vorinstanzliche Urteil zwar vollständig angefochten, äusserte sich im Rahmen des Berufungsverfahrens jedoch nicht explizit zur Strafzumessung.