__ sei ein ehemaliger Untermieter des Beschuldigten und "ein dicker Fisch" mit "illegalen Spielen, Vegas". Er habe Beziehungen zur ESBK oder zur Polizei, weshalb er nie kontrolliert worden sei. F._____ habe diese "illegalen Spiele" aufgestellt und vertrieben. Auch der Vormieter von B._____, H._____ (vgl. UA act. 04 041) sei nie kontrolliert worden. Zwischen F._____ und B._____ habe eine Feindschaft bestanden (GA act. 110; UA act. 04 045). F._____ habe den Leuten im Lokal M._____ auch schon gesagt, sie sollen doch zu ihm nach S._____ kommen. B._____ habe kaum noch Geschäfte gemacht. Der Beschuldigte selbst habe die Polizei, nachdem F._____ ein Lokal in S._____ aufgemacht habe, gewarnt.