M._____ (UA act. 04 042 ff.) bzw. er habe die Geräte jeweils nur in ausgeschaltetem Zustand gesehen, weil er immer ausserhalb der Öffnungszeiten im Lokal vorbeigegangen sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). Vielmehr zeigen die nachfolgenden Aussagen des Beschuldigten, dass dieser über die Art der Geschäftstätigkeit in diesem Lokal Bescheid wusste: So führte der Beschuldigte anlässlich der Einvernahme bei der ESBK vom 12. April 2021 aus, es habe sich eine Eigendynamik unter den Untermietern entwickelt. Die Untermieter hätten sich gegenseitig untereinander abgelöst. F._____ sei ein ehemaliger Untermieter des Beschuldigten und "ein dicker Fisch" mit "illegalen Spielen, Vegas".