02 001 ff.). Den durch die Polizei erstellten Videoaufnahmen ist zu entnehmen, dass beide elektronischen Standautomaten betriebsbereit waren und der Tischautomat (vgl. UA act. 01 383 [Sichergestellter Automat vom 27.05.2020_Be- spielt und alle Spiele aufgeschaltet.MOV]) sowie zumindest ein elektronischer Standautomat durch die Polizei bespielt werden konnten. Der Kasseninhalt des Geräts U40049 betrug Fr. 1'900.00 und dessen des Geräts U40050 betrug Fr. 1'351.50. Beim Gerät U40051 wurde kein Kasseninhalt verzeichnet (UA act. 01 190, 01 223 f. und 05 096).