zahlt, was für eine neue Maschine super sei – so hätten die Spieler Freude (UA act. 01 049). Der Beschuldigte verkennt mit seinem im Berufungsverfahren erhobenen Einwand, eine finanzielle Forderung oder sonstige Partizipation seinerseits sei nicht nachgewiesen (Berufungsbegründung Ziff. 1.2), dass der Beweis auch durch Indizien erbracht werden kann, wenn dadurch – wie hier – ein Bild erzeugt wird, das den Schluss auf den vollen rechtsgenügenden Beweis betreffend einen Sachverhaltsumstand erlaubt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_127/2022 vom 22. März 2023 E. 1.2.3 mit Hinweisen).